Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch, bis der endgültige Eigentumswechsel vollzogen ist.
Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch, bis der endgültige Eigentumswechsel vollzogen ist.