Alleineigentum liegt vor, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück rechtlich nur einer Person gehört und diese allein über das Eigentum verfügen kann.
Von A wie Alleineigentum bis Z wie Zwischenfinanzierung – wichtige Begriffe rund um Immobilien verständlich an einem Ort.
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Alleineigentum liegt vor, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück rechtlich nur einer Person gehört und diese allein über das Eigentum verfügen kann.
Als Altlast bezeichnet man eine Boden- oder Grundstücksbelastung, die etwa durch frühere gewerbliche Nutzung, Schadstoffe oder Ablagerungen entstanden sein kann.
Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch, bis der endgültige Eigentumswechsel vollzogen ist.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, die das Grundstück dauerhaft betreffen kann.
Der Bodenrichtwert ist ein Orientierungswert für den durchschnittlichen Wert von Grundstücksboden in einer bestimmten Lage oder Bodenrichtwertzone.
Die Bruttorendite setzt die jährlichen Mieteinnahmen ins Verhältnis zum Kaufpreis und dient als schnelle, noch nicht um Kosten bereinigte Renditekennzahl.
Courtage ist eine gebräuchliche Bezeichnung für die Vergütung eines Maklers nach erfolgreicher Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags.
Denkmalschutz umfasst gesetzliche Vorgaben zum Erhalt besonders schützenswerter Gebäude oder Gebäudeteile. Veränderungen können genehmigungspflichtig sein.
Eine Dienstbarkeit räumt einer Person oder einem anderen Grundstück bestimmte Nutzungsrechte an einem Grundstück ein, zum Beispiel ein Wege- oder Leitungsrecht.
Eigenkapital ist der Teil einer Finanzierung, den Käufer aus eigenen Mitteln einbringen und nicht über ein Darlehen finanzieren.
Der Energieausweis enthält Kennwerte zur energetischen Qualität eines Gebäudes und macht den Energiebedarf oder Energieverbrauch vergleichbarer.
Beim Erbbaurecht kann auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichtet oder genutzt werden, während Grundstück und Gebäude unterschiedlichen Eigentümern zugeordnet sein können.
Mit der Fälligkeitsmitteilung informiert der Notar den Käufer, dass die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises vorliegen.
Die Immobilienfinanzierung beschreibt die Bereitstellung und Rückzahlung von Kapital für Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie.
Ein Flurstück ist eine amtlich vermessene und im Liegenschaftskataster geführte Fläche. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
Eine Gemarkung ist ein räumlich abgegrenzter Katasterbezirk, in dem Flurstücke verwaltungstechnisch zusammengefasst werden.
Das Grundbuch dokumentiert Eigentumsverhältnisse sowie wichtige Rechte und Belastungen eines Grundstücks, etwa Grundschulden oder Dienstbarkeiten.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die bei bestimmten Grundstücks- und Immobilienkäufen anfällt. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.
Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht und wird häufig als Sicherheit für ein Immobiliendarlehen in das Grundbuch eingetragen.
Hausgeld sind regelmäßige Zahlungen von Wohnungseigentümern an die Gemeinschaft, aus denen laufende Kosten, Verwaltung und häufig auch Rücklagen finanziert werden.
Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das an eine konkrete Forderung gekoppelt ist und einer Finanzierung als Sicherheit dienen kann.
Bei einer Immobilienbewertung wird ein marktgerechter oder gesetzlich definierter Wert einer Immobilie anhand von Lage, Zustand, Nutzung, Ertrag und Vergleichsdaten ermittelt.
Bei einer Indexmiete kann die Miethöhe nach vertraglichen Regeln an die Entwicklung eines festgelegten Preisindex gekoppelt werden.
Die Jahresnettokaltmiete ist die Summe der innerhalb eines Jahres vereinbarten Nettokaltmieten ohne Betriebs- und Heizkosten.
Das Liegenschaftskataster enthält amtliche Angaben zu Flurstücken, Grenzen, Lage und weiteren grundstücksbezogenen Merkmalen.
Kaufnebenkosten sind zusätzliche Kosten neben dem reinen Kaufpreis, beispielsweise für Notar, Grundbuch, Steuern und gegebenenfalls Maklerleistung.
Der Kaufpreisfaktor setzt den Kaufpreis einer vermieteten Immobilie ins Verhältnis zur jährlichen Nettokaltmiete und erleichtert grobe Ertragsvergleiche.
Bei einer Lastenfreistellung werden nicht vom Käufer zu übernehmende Grundbuchbelastungen im Zusammenhang mit dem Eigentumswechsel gelöscht oder abgelöst.
Der Liegenschaftszins ist eine Rechengröße der Immobilienbewertung und beschreibt die marktübliche Verzinsung des Grundstückswerts im Ertragswertverfahren.
Maklercourtage bezeichnet die vereinbarte Vergütung eines Maklers für eine erfolgreich vermittelte Immobilientransaktion.
Der Marktwert beschreibt den Preis, der unter gewöhnlichen Marktbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt voraussichtlich erzielt werden kann.
Ein Mietspiegel bietet eine Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten und kann nach Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung differenzieren.
Nebenkosten sind Kosten, die zusätzlich zur Grund- oder Nettokaltmiete anfallen können, beispielsweise für Wasser, Heizung, Müll oder Gebäudebetrieb.
Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Sache. Bei Immobilien kann die berechtigte Person die Immobilie beispielsweise selbst nutzen oder Erträge daraus beziehen.
Ein notarieller Kaufvertrag hält die rechtlichen Vereinbarungen eines Immobilienkaufs fest und wird von einem Notar beurkundet.
Objektunterlagen sind Dokumente, die eine Immobilie technisch, wirtschaftlich und rechtlich beschreiben, etwa Grundrisse, Energieausweis, Grundbuchauszug oder Abrechnungen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete beschreibt ein örtliches Mietniveau für vergleichbaren Wohnraum und berücksichtigt typische Merkmale wie Größe, Lage und Ausstattung.
Bei einer Pacht wird nicht nur die Nutzung einer Sache überlassen, sondern grundsätzlich auch die Möglichkeit, daraus Erträge oder wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.
Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die beispielsweise für die Vermittlung einer Immobilie vereinbart werden kann.
Der Quadratmeterpreis setzt einen Kauf- oder Mietpreis ins Verhältnis zur zugrunde gelegten Fläche und erleichtert den Vergleich ähnlicher Immobilien.
Die Rendite beschreibt den Ertrag einer Kapitalanlage im Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Je nach Berechnung können Kosten, Finanzierung und Wertentwicklung einbezogen werden.
Die Restschuld ist der Teil eines Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt wurde.
Eine Rücklage ist angespartes Vermögen für zukünftige Ausgaben, etwa für Instandhaltung und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.
Das Sachwertverfahren ist ein Bewertungsverfahren, bei dem vor allem die Herstellungskosten von Gebäude und Außenanlagen sowie der Bodenwert berücksichtigt werden.
Sondereigentum bezeichnet bei Wohnungseigentum die Gebäudeteile, die einem einzelnen Eigentümer zur alleinigen Nutzung und Verfügung zugeordnet sind.
Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Eigentümer die alleinige Nutzung einer bestimmten Gemeinschaftsfläche, etwa eines Stellplatzes oder Gartenbereichs.
Die Teilungserklärung legt bei Wohnungseigentum fest, wie ein Gebäude in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt ist und welche Einheiten bestehen.
Tilgung ist der Anteil einer Darlehenszahlung, mit dem die eigentliche Kreditschuld reduziert wird.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt gegenüber dem Grundbuchamt, dass die für den Eigentumswechsel relevante Grunderwerbsteuer steuerlich abgewickelt wurde.
Untervermietung bedeutet, dass ein Mieter die gemietete Immobilie oder einen Teil davon einer weiteren Person zur Nutzung überlässt.
Beim Vergleichswertverfahren wird der Immobilienwert aus Kaufpreisen möglichst ähnlicher und vergleichbarer Grundstücke oder Objekte abgeleitet.
Verkehrswert ist die gesetzlich gebräuchliche Bezeichnung für einen objektivierten Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Bewertungsstichtag.
Ein Vorkaufsrecht gibt einer berechtigten Person unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in einen bereits vereinbarten Kaufvertrag einzutreten.
WEG wird häufig als Abkürzung für Wohnungseigentumsgesetz oder Wohnungseigentümergemeinschaft verwendet. Der genaue Sinn ergibt sich aus dem jeweiligen Zusammenhang.
Die Wohnfläche beschreibt die anrechenbare Fläche einer Wohnung oder eines Hauses. Welche Flächen wie berücksichtigt werden, hängt von der zugrunde gelegten Berechnungsmethode ab.
Ein Wohnrecht räumt einer berechtigten Person das Recht ein, eine Immobilie oder bestimmte Räume zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer sein zu müssen.
Die x-fache Jahresmiete ist eine umgangssprachliche Darstellung des Kaufpreisfaktors. Sie zeigt, dem Wievielfachen der jährlichen Nettokaltmiete der Kaufpreis entspricht.
Yield ist die englische Bezeichnung für Rendite und wird im Immobilienbereich häufig zur Beschreibung des laufenden Ertrags im Verhältnis zum eingesetzten Kapital verwendet.
Die Zinsbindung bezeichnet den Zeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens vertraglich fest vereinbart ist.
Bei einer Zwangsversteigerung wird eine Immobilie in einem gerichtlichen Verfahren verwertet, um Ansprüche von Gläubigern zu befriedigen.
Eine Zwischenfinanzierung überbrückt einen vorübergehenden Kapitalbedarf, wenn erwartete Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar werden.
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