Sondereigentum bezeichnet bei Wohnungseigentum die Gebäudeteile, die einem einzelnen Eigentümer zur alleinigen Nutzung und Verfügung zugeordnet sind.
Sondereigentum bezeichnet bei Wohnungseigentum die Gebäudeteile, die einem einzelnen Eigentümer zur alleinigen Nutzung und Verfügung zugeordnet sind.