Die Kaltmiete bezeichnet grundsätzlich die Miete für die Nutzung der Räume ohne umlagefähige Betriebskosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich vereinbarte Nebenkostenvorauszahlungen.
Die Kaltmiete bezeichnet grundsätzlich die Miete für die Nutzung der Räume ohne umlagefähige Betriebskosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich vereinbarte Nebenkostenvorauszahlungen.