Eine Dienstbarkeit räumt einer Person oder einem anderen Grundstück bestimmte Nutzungsrechte an einem Grundstück ein, zum Beispiel ein Wege- oder Leitungsrecht.
Eine Dienstbarkeit räumt einer Person oder einem anderen Grundstück bestimmte Nutzungsrechte an einem Grundstück ein, zum Beispiel ein Wege- oder Leitungsrecht.