Mit der Fälligkeitsmitteilung informiert der Notar den Käufer, dass die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises vorliegen.
Mit der Fälligkeitsmitteilung informiert der Notar den Käufer, dass die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises vorliegen.