Bei einer Lastenfreistellung werden nicht vom Käufer zu übernehmende Grundbuchbelastungen im Zusammenhang mit dem Eigentumswechsel gelöscht oder abgelöst.
Bei einer Lastenfreistellung werden nicht vom Käufer zu übernehmende Grundbuchbelastungen im Zusammenhang mit dem Eigentumswechsel gelöscht oder abgelöst.