Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt gegenüber dem Grundbuchamt, dass die für den Eigentumswechsel relevante Grunderwerbsteuer steuerlich abgewickelt wurde.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt gegenüber dem Grundbuchamt, dass die für den Eigentumswechsel relevante Grunderwerbsteuer steuerlich abgewickelt wurde.